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   BVerwG, 29.04.1983 - 6 P 14.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2462
BVerwG, 29.04.1983 - 6 P 14.81 (https://dejure.org/1983,2462)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1983 - 6 P 14.81 (https://dejure.org/1983,2462)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1983 - 6 P 14.81 (https://dejure.org/1983,2462)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten - Zuständigkeit der Fachkammern der Verwaltungsgerichte bei Wahlanfechtung - förmliches Wahlverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderte - Hauptvertrauensmann - Förmliches Wahlverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 11.98

    Wahlanfechtung; Schwerbehindertenvertretung an einem Gericht;

    Es macht keinen Sinn, die Entscheidungen der Vorinstanzen im neuen Wahlanfechtungsverfahren abzuwarten, obschon diese sich zur maßgeblichen Rechtsfrage in ihren im vorliegenden Verfahren ergangenen Entscheidungen bereits geäußert haben und nicht auszuschließen ist, daß das zur Klärung der Rechtsfrage aufgerufene Bundesverwaltungsgericht erst entscheiden kann, wenn auch die Amtszeit der neuen Schwerbehindertenvertretung abgelaufen ist (so bereits Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - Buchholz 238.3 A § 25 BPersVG Nr. 6).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der Rechtsfrage wäre nur dann zu verneinen, wenn der konkrete Streitfall nicht durch Zeitablauf, sondern durch Umstände gegenstandslos geworden wäre, die entweder in einer der Auffassung des Antragstellers Rechnung tragenden Erledigung bestehen oder von dem Antragsteller zu vertreten sind (Beschlüsse vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - (PersV 1984, 342) und vom 2. Juni 1987 - BVerwG 6 P 10.85 -).
  • ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11

    Förmliche Wirksamkeit der Wahl einer Hauptschwerbehindertenvertretung

    Die gegenteilige Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ( BVerwG v. 29.4.1983 - 6 P14.81, ZBR 1983, 279) zum früheren Recht basierte maßgeblich darauf, dass bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung nach § 17 a.F. ein Antragsrecht der Wahlberechtigten gegeben war.
  • VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 530/87

    Wahlprüfungsklage: Abberufung und Wahl des Ersten Kreisbeigeordneten

    Es entfällt nicht schon deshalb, weil im Laufe des Rechtsstreits die Amtszeit des Gewählten abgelaufen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29.4.1983 - 6 P 14.81 -, Buchholz 238.3 A Nr. 6 zu § 25 Bundespersonalvertretungsgesetz) oder er aus Gründen ausgeschieden ist, die mit dem Wahlprüfungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen.
  • BVerwG, 24.03.1988 - 6 P 18.85

    Bodendenkmalpflege - Archäologe - Vorwiegend wissenschaftliche Tätigkeit -

    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der Rechtsfrage wäre nur dann zu verneinen, wenn der konkrete Streitfall nicht durch Zeitablauf, sondern durch Umstände gegenstandslos geworden wäre, die in einer der Rechtsauffassung des Antragstellers Rechnung tragenden Erledigung bestehen oder von dem Antragsteller zu vertreten sind (vgl. Beschlüsse vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - und vom 2. Juni 1987 - BVerwG 6 P 10.85 -).
  • BVerwG, 02.06.1987 - 6 P 10.85

    Wahlberechtigung der Bezirksvertrauensmänner bei den Bezirksregierungen im Land

    Das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses an einer Klärung der den Gegenstand des Beschlußverfahrens bildenden Rechtsfrage ist nur dann zu verneinen, wenn der konkrete Streitfall im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens durch Umstände gegenstandslos wird, die entweder in einer der Auffassung des Antragstellers Rechnung tragenden Erledigung des konkreten Streitfalles bestehen oder von dem Antragsteller zu vertreten sind (Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - <ZBR 1983, 279 = PersV 1984, 342>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1994 - 1 A 2213/91

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der dienstlichen Beurteilung von

    Vgl. OVG NW, Beschluß vom 3.11.1993 - 1 B 2121/93.PVL - siehe im übrigen zur Zulässigkeit personalvertretungsrechtlicher Beschlußverfahren der Schwerbehindertenvertretung: BVerwG , Beschlüsse vom 17.3.1983 - 6 P 30.82 -, Buchholz 238.31 § 86 BaWü PersVG Nr. 3 und vom 29.4.1983 - 6 P 14.81 -, Buchholz 238.3 A § 25 BPersVG Nr. 6; OVG NW, Beschluß vom 22.5.1985 - CL 14/84 -, DÖD 1986, 72 (jeweils zur Wahlanfechtung); BAG , Urteil vom 21.9.1989 - 1 AZR 465/88 -, BAGE 62, 382 = PersV 1990, 180; BVerwG , Beschluß vom 4.10.1993 - 6 P 30.92 -, PersR 1994, 26 (jeweils zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Einstellungsverfahren); BayVGH, Beschluß vom 17.3.1993 - 18 P 92.3526 -, PersR 1993, 520; Dörner, SchwbG , § 26 IX.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 6 PB 8.84

    Rechtsmittel

    Jedenfalls weicht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht gemäß § 79 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514) i.V.m. §§ 92 a, 72 Abs. 2 Nr. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853) von dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - (ZBR 1983, 279) ab, da sie nicht auf einem Rechtssatz beruht, der mit den tragenden rechtlichen Gründen der Divergenzentscheidung in Widerspruch stünde.
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